Unsere Zertifizierungen
Natürlich ist unser Unternehmen nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Diese weltweit anerkannte Norm stellt einen prozess- und systemorientierten Ansatz zu Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserung dar.
Damit zeigen wir den Kunden unsere Qualität, geprüft durch den neutralen Nachweis eines Dritten und bieten so Sicherheit und Vertrauen. Mit diesem verantwortlichen Handeln minimieren wir das Risiko von Fehlern und Reputationsschäden. Darüber hinaus minimiert diese Zertifizierung nachweislich die Kosten durch den effizienten Umgang mit Ressourcen. Zugleich schaffen wir als international tätiges Logistikunternehmen in Zeiten der Globalisierung durch diese Zertifizierung Standards für weltweite Vergleichswerte.
Wir reagieren so auch auf die Anforderungen unserer Kunden und Geschäftspartner. Die Nachfrage nach zertifizierten Leistungen, besonders im Logistikbereich, wächst kontinuierlich.
Gleichzeitig legen wir aber auch viel Wert auf vertrauensvolle Partnerschaften. Daher arbeiten wir hauptsächlich mit Unternehmen zusammen, die das Siegel „Trusted Carrier“ tragen.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
DIN EN ISO 9001:2015
DIN EN ISO 9001:2015
AEO-Zertifikat
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wurden seinerzeit die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt.
Nach Aufhebung des Zollkodexes und der Zollkodex-Durchführungsverordnung zum 30. April 2016 finden heute die Bestimmungen des Zollkodex der Union (UZK), der Durchführungsverordnung (IA) und der Delegierten Verordnung (DA) Anwendung. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.